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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Ausgabe 2022
A. ANWENDUNGSBEREICH
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Beziehungen zwischen den Kunden und Think Fresh by Underground Gmbh (im folgenden TF genannt) und gelten für deren Dienstleistungen und Produkte.
B. LEISTUNGEN VON TF
TF bietet ihren Kunden national und international Dienstleistungen und Produkte aus dem Bereich des täglichen Bedarfs. Inhalt und Umfang der einzelnen Leistungen ergeben sich aus den Angeboten und den dazugehörenden Dokumenten, nach Bestellungseingang aus der Auftragsbestätigung, die zusammen mit den vorliegenden AGB die Grundlage der vertraglichen Beziehungen zwischen den Kunden und TF bilden.
Anlieferungen
Bei einer TF Anlieferung ist die Ware auf Anzahl Karton und auf sichtbare Schäden sofort zu kontrollieren. Die Liefermenge pro Artikel ist anhand des mitgelieferten Lieferscheins zu prüfen. Fehlmengen und sichtbare Schäden sind auf dem Frachtbrief sofort zu vermerken und dem Transporteur auszuhändigen. Eine Kopie des bemängeltes Frachtbriefes ist umgehend an TF zu übermitteln: per Email an info@underground.ch. Verdeckte Transportschäden sind lt. Versicherungsbedingungen innerhalb 5 Werktagen schriftlich zu melden. Warenannahme unter Vorbehalt ist nicht möglich, spätere Reklamationen sind ausgeschlossen. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
C. LEISTUNGEN DER KUNDEN
Preise
Die von den Kunden zu bezahlenden Preise für Dienstleistungen und Produkte ergeben sich aus der Auftragsbestätigung von TF. Die Mehrwertsteuer ist nicht enthalten, soweit in der Auftragsbestätigung nichts anderes vereinbart wird.
Verantwortung der Kunden
Die Kunden sorgen dafür, dass die Dienstleistungen und Produkte, die sie bei TF bestellt haben, gesetzes- und vorschriftsgemäss genutzt werden. Allfällige Mitwirkungspflichten, wie die Beachtung technischer Vorschriften usw. können sich aus den abgegebenen Dokumenten oder den Anwendungshinweisen für Produkte ergeben.
D. RECHNUNGSSTELLUNG UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Rechnungsstellung
Die Einzelheiten der Rechnungsstellung für die beanspruchten Dienstleistungen und Produkte ergeben sich aus den Auftragsbestätigungen oder Angeboten.
Zahlungsbedingungen
Die Rechnung ist bis zu dem auf dem Rechnungsformular angegebenen Fälligkeitsdatum zu bezahlen. Die Kunden können bis zu diesem Datum schriftlich und begründet Einwände gegen die Rechnung erhaben. Unterlassen sie dies, gilt sie als genehmigt. Haben die Kunden bis zum Fälligkeitsdatum weder die Rechnung bezahlt noch schriftlich und begründet Einwände dagegen erhoben, kann SIS den Vertrag frist- und entschädigungslos auflösen.
Die Kunden tragen die durch den Zahlungsverzug entstandenen Kosten.
Vorauszahlung und Sicherheit
Hat TF begründete Zweifel, ob die Kunden die Zahlungsbedingungen vertragsgemäss einhalten, kann sie Vorauszahlung oder eine Sicherheit verlangen. Leisten die Kunden Vorauszahlung oder Sicherheit nicht, kann TF den Vertrag frist- und entschädigungslos auflösen. Die gleiche Regelung gilt bei Nachlassstundung oder Konkurseröffnung, wenn die Kunden oder die Konkursverwaltung für die Bezahlung der künftigen Rechnungen keine Sicherheit leisten.
E. HAFTUNG VON TF
TF steht gegenüber den Kunden für die sorgfältige und vertragsgemässe Erbringung ihrer Leistungen ein. Bei einer Schadenforderung haftet TF für den nachgewiesenen Schaden, sofern sie nicht beweist, dass sie kein Verschulden trifft. Die Schadensumme beträgt höchstens den Gegenwert der bezogenen Leistung. In keinem Fall haftet TF jedoch für Folgeschäden, entgangenen Gewinn und Transportschäden. Allfällige zusätzliche Haftungsbestimmungen in den Angeboten bleiben vorbehalten.
F. BESONDERE BESTIMMUNGEN
Höhere Gewalt
Kann eine Partei trotz aller Sorgfalt aufgrund von höherer Gewalt wie Naturereignissen von besonderer Intensität, kriegerischen Ereignissen, Streik, unvorhergesehenen behördlichen Restriktionen usw. ihren vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommen, wird die Vertragserfüllung oder der Termin für die Vertragserfüllung dem eingetretenen Ereignis entsprechend hinausgeschoben.
Verrechnung
Die Kunden verrechnen Schulden gegenüber TF nicht ohne deren Zustimmung mit eigenen Forderungen.
Wiederverkauf
Der Kunde ist berechtigt, die Produkte aktiv an kleine und mittlere Abnehmer zu verkaufen, nicht aber an Grosshändler, welche ihrerseits mehr als 50 Einzelhändler bedienen. Der Verkauf der Produkte an solche Grosshändler im Vertragsgebiet behält sich die Lieferantin selbst ausschliesslich vor.
G. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Übertragung von Rechten und Pflichten
Keine Partei darf ohne vorgängige schriftliche Zustimmung der anderen Partei Rechte und Pflichten aus diesem Vertrage auf Dritte übertragen.
Anwendbares Recht und Gerichtsstand.
Der Vertrag untersteht schweizerischem Recht. Gerichtsstand ist St. Gallen, Schweiz.